§ 3 – TÄTIGKEITEN ZUR ERREICHUNG DES GEMEINDEZWECKES
Die Gemeinde darf zur Erreichung des Gemeindezwecks:
a) die in Sulzbach/Saar und Umgebung lebenden türkischen Muslimen und Muslime anderer Nationalitäten in allen Fragen der Religion beraten, sie in religiösen, sozialen und kulturellen Angelegenheiten aufklären und lenken;
b) zur Erreichung der religiösen, sozialen und kulturellen Betreuung und des geistigen und körperlichen Wohlbefindens Moscheen bzw. Gebets- und Gemeindehäuser errichten, ausstatten und unterhalten, vorhandene Möglichkeiten erweitern bzw. aufrechterhalten; Gottesdienste abhalten;
c) die Religionsausübung der türkischen Muslime und Muslime anderer Nationalitäten in Sulzbach/Saar unterstützen; in Zusammenarbeit mit türkischen und deutschen Behörden Geistliche ( Seelsorger, Vorbeter ) einstellen und/oder diese in die Vereinsarbeit integrieren;
d) Die Jugendlichen über Fragen der Sucht, insbesondere Drogensucht, beraten und aufklären, entsprechende Maßnahmen oder Einrichtungen errichten und unterhalten, mit anderen staatlichen oder privaten Organisationen zusammenarbeiten, die derartige Arbeit und Bemühungen unterstützen;
e) Im Zusammenarbeit mit deutschen und türkischen Schul- und Kultusbehörden die Erziehung der Kinder, insbesondere die religiöse Erziehung, organisieren, an Problemlösungen mitwirken, im Rahmen der geltenden Gesetze Schul- und Bildungseinrichtungen errichten und unterhalten;
f) Mittel im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO zur Förderung der Bildungs- und Stipendiumangebote sowie der Doktorantenförderung der Union zugunsten bedürftiger und begabter Personen weitergeben.
g) Zur Wahrung der religiös-kulturellen und religiös-sozialen Einheitlichkeit die traditionellen Veranstaltungen wie Beschneidungs-, Verlobungs-, Hochzeits-, Fastenbrechen- und Sahurfeiern (Essen vor Tagesanbruch im Fastenmonat Ramazan) ermöglichen und entsprechende Veranstaltungen durchführen und organisieren, Angehörige des türkischen und deutschen Volkes enger zusammenführen sowie das gegenseitige Verständnis wecken fördern, in Zusammenarbeit auch mit Teilen der deutschen Gesellschaft entsprechende Maßnahmen ergreifen und unterstützen;
h) Die Sprache und die Bildung in Zusammenarbeit mit türkischen und deutschen Behörden durch Seminare, Konferenzen und Berufsausbildung- oder Sprachkursen, Schulen und Kindergärten islamischen Bekenntnisses fördern, errichten und unterhalten;
i) Zur Erleichterung der Verwirklichung der besseren Verständigung und der friedlichen Koexistenz der den verschiedenen Glaubensrichtungen angehörigen Menschen Vorkehrungen treffen und Maßnahmen, wie Organisation von Begegnungstagen, Tag der offenen Tür, Seminare, Ausstellungen, Ausflüge, gemeinsames Wandern, durchführen, sich an solchen Maßnahmen beteiligen, den interreligiösen Dialog fördern, die Begegnungen der Religionen mit dem Ziel, bei allen Menschen Verständnis für gegenseitige Achtung , Liebe und Freundschaft mit den Angehörigen auch der anderen Religionen ohne Unterscheidung nach Rasse, Nationalität, und Kultur fördern, entsprechende Maßnahmen durchführen und an solchen teilnehmen;
j) Denjenigen, die sich für die Islamische Religion interessieren, die Grundlagen der islamischen Religion vermitteln, solchen Personen die Möglichkeit der Führung durch die Gebetsräume ermöglichen;
k) Eine öffentliche Bibliothek errichten, ausstatten und unterhalten, vorhandene Bibliotheken erweitern und aufrechterhalten, solche Bibliotheken der Öffentlichkeit ohne Entgelt zur Verfügung stellen; Bücher, Zeitschriften, Bulletins und Kalender sowie Drucksachen, Videobänder, Kassetten und ähnliche Ton- und Fernsehbilder und Datenträger erstellen, vervielfältigen und ausschließlich zu Informationszwecken ohne Entgelt verteilen;
l) Im Tätigkeitsbezirk religiöse und kulturelle Konferenzen, Seminare, Tagungen, Podiumsgespräche organisieren, Bildungs- und Sportwettbewerbe veranstalten, erfolgreiche und/oder verdiente Personen auszeichnen;
m) Hilfskampagnen für durch Feuer oder Naturkatastrophen betroffenen Opfer, Obdachlose oder deren nahe Angehörige durchführen und hierzu bestimmte Spenden sammeln und verwalten sowie bestimmungsgemäß die gesammelten Spenden an die Opfer und Angehörigen weiterleiten, in diesem Bereich mit der UNION zusammenarbeiten, andere Hilfskampagnen unterstützen;
n) Im Zusammenarbeit mit der UNION religiöse Spenden ( Fitre, Zekat ) sammeln und bestimmungsgemäß an bedürftige Personen weiterleiten;
o) Im Tätigkeitsbezirk der gemeinde verstorbenen Menschen islamischen Bekenntnisses in der Bestattung und Pflege des Andenkens des Verstorbenen religiös betreuen, Todesandachten organisieren;
p) Bei der Organisation und der Vorbereitung der Pilgerfahrten nach Mekka ( Hadc und Umre ) durch Seminare, Bildungskurse und vorbereitende Gebete und Andachten den Pilgern Hilfeleisten, mit anderen Organisationen, insbesondere mit der UNION eng zusammenarbeiten;
q) Mit anderen Organisationen vorwiegend mit dem Amt für religiöse Angelegenheiten der Türkei und der UNION sowie der Diyanet Stiftung in Ankara zur Verwirklichung der Gemeindezwecke zusammenarbeiten. Bei der Zusammenarbeit sind die Grundsätze des § 58 Nr. 1 AO einzuhalten. |