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Dernegimizin Tüzügü
 


Satzung des Vereins:
DITIB- Türkisch-Islamischer Kulturverein Sulzbach Saarland e.V.

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§ 1 - GRÜNDUNGSJAHR , NAME UND SITZ
§ 2 - ZWECK DER GEMEINDE
§ 3 - TÄTIGKEITEN ZUR ERREICHUNG DES GEMEINDEZWECKES
§ 4 - GRUNDSÄTZE DER GEMEINDEARBEIT
§ 5 - GEMEINNÜTZIGKEIT

 
 

§ 1- GRÜNDUNGSJAHR , NAME UND SITZ

(1) Die Gemeinde wurde 1987 gegründet.

(2) Sie führt den Namen „DITIB – Türkisch-Islamischer Kulturverein Sulzbach Saarland e.V.“ Im Nachfolgenden wird die Gemeinde kurz „Gemeinde“ und der Dachverband, als Verein eingetragen beim Amtsgericht Köln unter VR 8932 die Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion e.V., als Union bezeichnet.

(3) Die Gemeinde hat ihren Sitz in Sulzbach/Saarland. Tätigkeitsbezirk der Gemeinde ist die Stadt / Gemeinde Sulzbach und Umgebung.

(4) Die Gemeinde ist ein Zweigverein der Union.

(5) Die Gemeinde hat die Rechtsform eines rechtsfähigen Vereins. Sie hat ihre Rechtsfähigkeit erlangt durch Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Saarbrücken unter der Vereinsregisternummer VR 376.

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§ 2 – ZWECK DER GEMEINDE

(1) Zweck der Gemeinde ist die Förderung der Religion, Erziehung und Bildung, des Sports, der Jugendfürsorge, der Mildtätigkeit, der Völkerverständigung sowie der Kultur.

(2) Die Gemeinde kann im Rahmen des § 58 Nr 2 AO dem als steuerbegünstigt anerkannten Union Mittel zuwenden.

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§ 3 – TÄTIGKEITEN ZUR ERREICHUNG DES GEMEINDEZWECKES

Die Gemeinde darf zur Erreichung des Gemeindezwecks:

a) die in Sulzbach/Saar und Umgebung lebenden türkischen Muslimen und Muslime anderer Nationalitäten in allen Fragen der Religion beraten, sie in religiösen, sozialen und kulturellen Angelegenheiten aufklären und lenken;

b) zur Erreichung der religiösen, sozialen und kulturellen Betreuung und des geistigen und körperlichen Wohlbefindens Moscheen bzw. Gebets- und Gemeindehäuser errichten, ausstatten und unterhalten, vorhandene Möglichkeiten erweitern bzw. aufrechterhalten; Gottesdienste abhalten;

c) die Religionsausübung der türkischen Muslime und Muslime anderer Nationalitäten in Sulzbach/Saar unterstützen; in Zusammenarbeit mit türkischen und deutschen Behörden Geistliche ( Seelsorger, Vorbeter ) einstellen und/oder diese in die Vereinsarbeit integrieren;

d) Die Jugendlichen über Fragen der Sucht, insbesondere Drogensucht, beraten und aufklären, entsprechende Maßnahmen oder Einrichtungen errichten und unterhalten, mit anderen staatlichen oder privaten Organisationen zusammenarbeiten, die derartige Arbeit und Bemühungen unterstützen;

e) Im Zusammenarbeit mit deutschen und türkischen Schul- und Kultusbehörden die Erziehung der Kinder, insbesondere die religiöse Erziehung, organisieren, an Problemlösungen mitwirken, im Rahmen der geltenden Gesetze Schul- und Bildungseinrichtungen errichten und unterhalten;

f) Mittel im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO zur Förderung der Bildungs- und Stipendiumangebote sowie der Doktorantenförderung der Union zugunsten bedürftiger und begabter Personen weitergeben.

g) Zur Wahrung der religiös-kulturellen und religiös-sozialen Einheitlichkeit die traditionellen Veranstaltungen wie Beschneidungs-, Verlobungs-, Hochzeits-, Fastenbrechen- und Sahurfeiern (Essen vor Tagesanbruch im Fastenmonat Ramazan) ermöglichen und entsprechende Veranstaltungen durchführen und organisieren, Angehörige des türkischen und deutschen Volkes enger zusammenführen sowie das gegenseitige Verständnis wecken fördern, in Zusammenarbeit auch mit Teilen der deutschen Gesellschaft entsprechende Maßnahmen ergreifen und unterstützen;

h) Die Sprache und die Bildung in Zusammenarbeit mit türkischen und deutschen Behörden durch Seminare, Konferenzen und Berufsausbildung- oder Sprachkursen, Schulen und Kindergärten islamischen Bekenntnisses fördern, errichten und unterhalten;

i) Zur Erleichterung der Verwirklichung der besseren Verständigung und der friedlichen Koexistenz der den verschiedenen Glaubensrichtungen angehörigen Menschen Vorkehrungen treffen und Maßnahmen, wie Organisation von Begegnungstagen, Tag der offenen Tür, Seminare, Ausstellungen, Ausflüge, gemeinsames Wandern, durchführen, sich an solchen Maßnahmen beteiligen, den interreligiösen Dialog fördern, die Begegnungen der Religionen mit dem Ziel, bei allen Menschen Verständnis für gegenseitige Achtung , Liebe und Freundschaft mit den Angehörigen auch der anderen Religionen ohne Unterscheidung nach Rasse, Nationalität, und Kultur fördern, entsprechende Maßnahmen durchführen und an solchen teilnehmen;

j) Denjenigen, die sich für die Islamische Religion interessieren, die Grundlagen der islamischen Religion vermitteln, solchen Personen die Möglichkeit der Führung durch die Gebetsräume ermöglichen;

k) Eine öffentliche Bibliothek errichten, ausstatten und unterhalten, vorhandene Bibliotheken erweitern und aufrechterhalten, solche Bibliotheken der Öffentlichkeit ohne Entgelt zur Verfügung stellen; Bücher, Zeitschriften, Bulletins und Kalender sowie Drucksachen, Videobänder, Kassetten und ähnliche Ton- und Fernsehbilder und Datenträger erstellen, vervielfältigen und ausschließlich zu Informationszwecken ohne Entgelt verteilen;

l) Im Tätigkeitsbezirk religiöse und kulturelle Konferenzen, Seminare, Tagungen, Podiumsgespräche organisieren, Bildungs- und Sportwettbewerbe veranstalten, erfolgreiche und/oder verdiente Personen auszeichnen;

m) Hilfskampagnen für durch Feuer oder Naturkatastrophen betroffenen Opfer, Obdachlose oder deren nahe Angehörige durchführen und hierzu bestimmte Spenden sammeln und verwalten sowie bestimmungsgemäß die gesammelten Spenden an die Opfer und Angehörigen weiterleiten, in diesem Bereich mit der UNION zusammenarbeiten, andere Hilfskampagnen unterstützen;

n) Im Zusammenarbeit mit der UNION religiöse Spenden ( Fitre, Zekat ) sammeln und bestimmungsgemäß an bedürftige Personen weiterleiten;

o) Im Tätigkeitsbezirk der gemeinde verstorbenen Menschen islamischen Bekenntnisses in der Bestattung und Pflege des Andenkens des Verstorbenen religiös betreuen, Todesandachten organisieren;

p) Bei der Organisation und der Vorbereitung der Pilgerfahrten nach Mekka ( Hadc und Umre ) durch Seminare, Bildungskurse und vorbereitende Gebete und Andachten den Pilgern Hilfeleisten, mit anderen Organisationen, insbesondere mit der UNION eng zusammenarbeiten;

q) Mit anderen Organisationen vorwiegend mit dem Amt für religiöse Angelegenheiten der Türkei und der UNION sowie der Diyanet Stiftung in Ankara zur Verwirklichung der Gemeindezwecke zusammenarbeiten. Bei der Zusammenarbeit sind die Grundsätze des § 58 Nr. 1 AO einzuhalten.

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§ 4 – GRUNDSÄTZE DER GEMEINDEARBEIT

Die Gemeinde übt ihre Gemeindetätigkeit im Rahmen folgender Kriterien aus:

a) Die Gemeinde verfolgt ausschließlich Ziele, die mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung der Republik Türkei in Einklang stehen und nicht verfassungsfeindlich sind. Sie erkennt die freiheitlich – demokratische Grundordnung als Basis ihrer Aktivitäten an.

b) Die Gemeinde ist überparteilich organisiert, Kontakte mit anderen Organisationen, Parteien oder Personen, die die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen Staates bekämpfen, dürfen nicht unterhalten werden; auch dürfen Werbungen, Informationsschriften, Bücher etc. für verfassungsfeindliche Organisationen oder Parteien in den Gemeinderäumen nicht verteilt werden; ebenso dürfen Vertreter dieser Organisationen in den Gemeinderäumen oder von der Kanzel nicht reden oder predigen; solchen Personen ist der Zutritt zu den Gemeinderäumen zu verweigern oder Hausverbot zu erteilen;


c) Die Gemeinde setzt sich für einen weltoffenen und liberalen Islam ein, insbesondere achtet sie bei der Gemeindearbeit auf die Grundsätze der Freundschaft, Achtung, Nachsicht, Toleranz und Solidarität der Menschen untereinander und mit angehörigen anderer Glaubensrichtungen; sie hält sich von jeglichem Fanatismus fern und wird Mitglieder, die sich an diese Grundsätze nicht halten, vom Verein ausschließen;

d) Die Gemeinde hat in ihrer Tätigkeit die Grundsätze der Gleichbehandlung der Mitglieder zu beachten.

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§ 5 GEMEINNÜTZIGKEIT


(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
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Irtibat adresimiz:

DITIB Sulzbach Merkez Camii
Gantestraße 7
66280 Sulzbach Brefeld
Saarland Deutschland

Telefon:.....................06897/53965
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